Was sich hinter der neuen Namensgebung verbirgt
Vielleicht wunderst du dich, warum dein Lieblingsliquid im Shop zum Beispiel “Watermelon Kush“ heißt, auf der Verpackung aber nur noch “WTRMELN KUSH“ steht. Der Grund dafür ist eine gesetzliche Vorgabe: Laut Artikel 13 der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU dürfen aromatisierte Liquids nicht mehr mit geschmacksbezogenen Begriffen wie „Erdbeere“ oder „Apfel“ auf der Verpackung beworben werden.
Damit sollen insbesondere junge Menschen nicht durch fruchtige oder süße Aromen zum Konsum verleitet werden. Wichtig für dich: Am Inhalt ändert sich nichts. Der Geschmack bleibt unverändert. Es handelt sich ausschließlich um eine gesetzlich bedingte Änderung der Verpackung.
Zur besseren Orientierung nutzen wir im Shop weiterhin die gewohnten Aromenbezeichnungen. Auf der Verpackung findest du ab jetzt Fantasienamen oder neutrale Abkürzungen wie zum Beispiel “WTRMELN KUSH“ statt “Watermelon Kush”.
Du kannst also sicher sein: Dein gewohntes Aroma ist drin – auch wenn es anders drauf steht.
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